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Neubrandenburg: Probleme mit dem Mindestabstand zwischen den Spielhallen

Jede Medaille hat zwei Seiten – das trifft auch auf jedes neue Gesetz zu. Aus diesem Grund trifft der neue Deutsche Glücksspielstaatsvertrag nicht immer auf Anklang. Viele kritisieren die Vorschriften in diesem Gesetz, insbesondere kommt der angesetzte Mindestabstand nicht immer gut an. Hinzu kommt, dass jedes Bundesland eigene Vorschriften erschaffen darf. In Neubrandenburg ist durch all dies die Situation entstanden, dass viele Spielhallen und auch Wettbüros den erforderlichen Mindestabstand nicht einhalten können.

Insgesamt dreizehn Spielhallen stehen kurz davor, schließen zu müssen. Sie halten zum Teil den Mindestabstand zu Schulen nicht ein, weshalb eine Untersuchung läuft. (©geralt/Pixabay)

Die aktuelle Situation in Neubrandenburg

Neubrandenburg liegt in Mecklenburg-Vorpommern und muss aus diesem Grund deren Gesetze beachten. Somit ist nicht nur eine einzelne Stadt, sondern das gesamte Bundesland von den folgenden Mindestabständen betroffen:

Spielhallen müssen zueinander einen Mindestabstand von 500 Metern einhalten.Dieser Abstand gilt auch zu allen Schulen und weiteren Einrichtungen, in denen sich Minderjährige aufhalten.Wettbüros müssen sogar einen noch geringeren Abstand einhalten: Er liegt bei 200 Metern.Solch einen Abstand müssen die Buchmacher zueinander und auch zur nächsten Schule einhalten.

Sobald von einem Mindestabstand gesprochen wird, muss die Luftlinie angesetzt werden.

Neubrandenburg scheinen diese Regeln Medienberichten zufolge sehr schwer zu treffen. Insgesamt befinden sich in der Stadt Neubrandenburg 19 Spielhallen und 13 von ihnen können den erforderlichen Mindestabstand nicht einhalten. Ob jedoch alle schließen müssen oder umziehen können, steht noch nicht fest.

Derzeit läuft es so ab, dass es eine Untersuchung gibt. Diese soll ermitteln, ob und wer schließen muss. Im Moment gilt für die betroffenen Betriebe die sogenannte Härtefallregel. Diese trifft auf alle zu, die bereits vorhanden waren, als der neue Deutsche Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat.

Schließung würde nicht nur die Betreiber treffen

Viele Betreiber einer Spielhalle machen sich nicht nur Sorgen um ihre eigene Existenz. Einige dieser kümmern sich bereits jetzt darum, wie es für die Mitarbeiter weitergeht. Wie es aussieht, haben wohl einige der Betreiber ihre Mitarbeiter über eine eventuelle Schließung informiert. Denn Medien zufolge gibt es zumindest einen Spielhallenbetreiber, dessen Mitarbeiter zum Teil eine neue Anstellung gefunden haben. Ob dies auf Anraten des Spielhallenbetreibers oder auf eigenen Wunsch geschah, lässt sich dem Bericht nicht entnehmen.

Sollte der entsprechende Spielhallenbetreiber jedoch umziehen können und so wieder die gesetzlichen Vorschriften erfüllen, müsste er sich neue Mitarbeiter suchen. Aber auch die Stadtverwaltung macht sich Gedanken, wenn mehrere Spielhallenbetreiber und Wettbüros schließen müssen. Immerhin betrifft es der aktuellen Situation zufolge 13 von 19 Betrieben. Alle dieser Betriebe bezahlen Steuern. Müssen sie schließen und finden sie keinen neuen Standort, fallen auch die Steuern weg. Hiervon wäre auch der Staat betroffen, denn dieser würde die Glücksspielsteuer erhalten.

Starke Kritik am Mindestabstand

Nicht nur die fehlenden Steuereinnahmen und die Probleme für die Mitarbeiter führen zu einer starken Kritik bezüglich des Mindestabstandes. Zwar verstehen die meisten Betreiber das Problem, wenn eine Spielhalle zu nahe an einer Schule steht. Es wird jedoch argumentiert, dass die Betreiber persönlich darauf achten, dass keine Minderjährigen spielen können. Aus diesem Grund verstehen die Spielhallenbesitzer nicht, weshalb die Nähe zu einer Schule zu einem Problem werden kann. In diesem Bereich wird die Befürchtung ausgesprochen, dass die Minderjährigen zu Online-Angeboten greifen. Hierbei handelt es sich nicht immer nur um seriöse Anbieter. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass Jugendliche zu unseriösen Anbietern übersiedeln.

Diese würden den meisten Anbietern zufolge kaum oder nur einen schlechten Spielerschutz liefern. Diese Befürchtung äußern im Übrigen nicht nur die Spielhallenbetreiber. Auch Anti-Glücksspielsucht Organisationen bemängeln, dass der Spielerschutz der Online-Casinos immer noch nicht ausreicht. Zumindest spielen viele nach wie vor bei nicht lizenzierten Anbietern. Die Corona-Pandemie hätte einen Anstieg der Umsätze in Online-Casinos gezeigt. Hier würde eine große Gefahr ausgehen, die vom Gesetzgeber anscheinend unterschätzt wird. Aus diesem Grund kritisieren viele Beratungsstellen den neuen Vertrag. Es wird der Vorwurf laut, dass der neue Vertrag nicht auf eine Verhinderung einer Spielsucht hinarbeitet. Denn diese kann ja auch online entstehen und das wird nicht verhindert.

Verhindert größerer Abstand eine Spielsucht?

Die betroffenen Spielhallenbetreiber üben am Mindestabstand noch mehr Kritik. Sie können sich nicht erklären, warum nach 500 Metern keine Spielsucht mehr entstehen soll. Wer spielen möchte, kann eine größere Distanz als 500 Meter überwinden. Zudem scheint es unlogisch zu sein, weshalb Wettbüros sogar einen Abstand von 200 Metern einhalten müssen. Im Grunde genommen wurde der Mindestabstand definiert, damit nicht zu viele Betriebe in einem bestimmten Raum vorhanden sind. Ansonsten könnten die Spieler ohne Probleme von einer Spielhalle zur nächsten gehen. Das wird mit dem Abstand verhindert.

Zugleich soll mit einer geringeren Anzahl an Spielhallen und Wettbüros erreicht werden, dass niemand zu oft mit einer Spielhalle oder einem Wettbüro in Berührung kommt. Wäre dies der Fall, könnten viele Personen erst auf die Idee kommen, mit dem Spielen zu beginnen. Somit wird die Anwesenheit von Spielhallen mit Werbung gleichgesetzt. Auch diese werden eingeschränkt, damit keine zu starke Wirkung eintritt. Darin liegt die Hoffnung, wenn die Anzahl der Spielstätten und Wettbüros eingeschränkt wird.

Unsichere Zukunft für die Spielhallen in Neubrandenburg

Im Grunde genommen bleibt den Spielhallenbetreibern nichts anderes übrig, als bereits jetzt nach neuen Geschäftsräumen zu suchen. Ob dies allen betroffenen Glücksspielbetreibern gelingt oder nicht, kann noch niemand abschätzen. Immerhin müssen bei der Suche einige Faktoren beachtet werden. So darf der neue Standort ebenfalls nicht zu nahe an einer Schule liegen oder gar einen zu geringen Abstand zu weiteren Spielhallen haben. Sollten zu viele Spielhallen umziehen, könnte erneut die Situation eintreten, die derzeit aktuell ist.

Hinzu kommt, dass alle 13 Spielhallen, die im Moment die Anforderungen an den Mindestabstand nicht erfüllen, das Ergebnis der Untersuchung abwarten müssen. Eventuell reicht es aus, wenn nur ein paar dieser schließen. Damit könnte zumindest der Abstand zueinander reduziert werden. Diejenigen, die jedoch zu nahe an einer Schule liegen, werden unweigerlich ihren Betrieb schließen müssen. Wie viele das im Endeffekt sein werden, konnten die Medien nicht veröffentlichen.

Der Beitrag wurde am 31.10.2022 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern Deutschland, Glücksspielaufsicht veröffentlicht.News teilen:-- Beliebteste Casino TestberichteCasino AppsCasino BonusCasino Bonus mit 10€ EinzahlungDeutsche Online CasinosHigh Roller CasinosLegale Online CasinosLive CasinoBeliebte Casino Spiele onlineOnline SpielautomatenOnline BlackjackOnline RoulettePopuläre Online Casino ZahlungsmethodenBitcoinGiropayKreditkartenLastschriftNetellerPaypalPaysafecardMeistgespielte Casino SpieleentwicklerMerkurMicrogamingNetentNovolinePlaytechGamomatBeste LottoanbieterTipp24Lotto24Lottobay.deBeliebteste Sportwetten TestsWettbörsenLive WettenWettbonusNeue WettanbieterSportwetten AppsBeste WettanbieterHAPPYBETBet At HomebwinMobilebet888sportbet365BetwayXtip